Schulpflege
Schulpflege Männedorf Die Schulpflege ist verantwortlich für die strategische Führung der Schule. Die Schulbehörde besteht aus 7 Mitgliedern; die Schulpräsidentin ist zugleich Mitglied des Gemeinderates. |
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Offenlegung Interessenbindung Das neue Gemeindegesetz verlangt in § 42 Abs. 2, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Nach Auffassung der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ist die Offenlegung in einem Erlass, der sich am Kantonsratsgesetz orientieren kann, zu regeln. Die Regelung soll auch die Schreiberinnen und Schreiber der Behörden betreffen, da auch diese an den Beratungen mitwirken und in den Ausstand zu treten haben, wenn ein Ausstandsgrund vorliegt. Mit diesem Link finden Sie zur entsprechenden Übersicht.
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Name | Funktion | Tätig in | Telefon |
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